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Allgemeine Bedingungen
Die Angebotsabfrage und Zuschlagserteilung unterliegen keinem Vergabeverfahrensweg und werden damit nicht nach VOB oder VOL durchgeführt.
Die Interessenten oder Bieter haben keinen Rechtsanspruch auf die Annahme ihres Angebotes und damit auf Abschluss eines Kaufvertrages.
Eine erneute Verkaufsabsicht bleibt ausdrücklich vorbehalten. Aufwendungen der Interessenten oder Bieter werden nicht erstattet.
Die Bindefrist für die eingereichten Angebote beträgt vier Monate, beginnend ab Schlusstermin der Angebotsabgabe.
Der Landkreis Ostvorpommern zeigt folgende Flächen zum Verkauf an:
Gemarkung Brüssow
Flur 3, Flurstück: 30/6
Grundstücksgröße: 1.080 m²
Lage/Gebiet
Das Flurstück 30/6 liegt an der Oberreihe in der Gemeinde Lühmannsdorf.
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen und bebaubar.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich einer Klarstellungs-und Abrundungssatzung nach §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB.
Die Satzung ist am 22.05.1996 in Kraft getreten.
Mindestgebot: 14.000,00 €
Gemarkung Brüssow
Flur 3, Flurstück: 27/3
Grundstücksgröße: 1860 m²
bebaubare Fläche: ca. 1240 m²
Gartenland: ca. 620 m²
Lage/Gebiet
Das Flurstück 27/3 liegt in Lühmannsdorf neben der Oberreihe 14.
Die in der Innenbereichssatzung bebaubare Fläche mit einer Grundstückstiefe von 40 m hat eine Größe von ca. 1240 m². Der hintere Teil des Flurstücks liegt im Außenbereich nach §35 BauGB und hat eine Größe von ca. 620 m. Diese Fläche grenzt unmittelbar an das Wohnbauland.
Mindestgebot 17.500,00 €
Ansprechpartner: | Frau Zeisset |
Bereich Liegenschaften | |
Tel. 03971/84-156 |
In die vorliegende Wertermittlung kann jederzeit nach Terminabsprache eingesehen werden.
Angebote sind schriftlich an den Landkreis Ostvorpommern, Kämmerei/Liegenschaften, Demminer Straße 71-74 in 17389 Anklam zu richten.