Deutschland: Wussten Sie das…….

Otto Oktober 23, 2017

ALLEMAGNE

Die Bundesorganisation ist zweifellos das Leitprinzip der deutschen Gebietsverwaltung. Aber nicht alle lokalen und regionalen Gebietskörperschaften genießen den gleichen Grad an Autonomie wie die Bundesstaaten.

Föderalismus: Föderalismus

Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 definiert die Bundesrepublik Deutschland als Bundesland (Art. 20 Abs. 1 des Bundesgesetzes) und untersagt der Verfassungsrevision, diese Form der Gebietsorganisation in Frage zu stellen:“Jede Änderung dieses Grundgesetzes, die die Organisation des Bundes in den Ländern, den Grundsatz der Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung oder die in den Art. 1 und 20 genannten Grundsätze berührt, ist untersagt“ (Art. 79 Abs. 3 des Bundesgesetzes).

Die föderale Organisation spiegelt sich in der verfassungsmäßigen und legislativen Autonomie der Bundesstaaten wider. Die Bundesländer haben damit jeweils eine eigene Verfassung und können im Rahmen des verfassungsrechtlichen Rahmens des Bundes eigene Gesetze erlassen. Abschnitt 30 des Gesetzes. besagt, dass „die Ausübung der Staatsgewalt und die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben in der Verantwortung der Länder liegen, es sei denn, dieses Grundgesetz sieht etwas anderes vor oder eine andere Regelung wird vom Grundgesetz akzeptiert“. Zusätzlich zu der Reservierung durch Artikel 30 des Gesetzes. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder ist umso weniger absolut, als „das Bundesrecht Vorrang vor dem Recht des Landes hat“ (Art. 31 F. A.).

Die Gesetzgebungsautonomie der Länder ergibt sich konkret aus den Artikeln 70 bis 74 des Grundgesetzes. 70 Abs. 1 sieht vor, dass „die Länder das Recht haben, Gesetze zu erlassen, wenn dieses Grundgesetz dem Bund keine Gesetzgebungsbefugnisse verleiht“. Die folgenden Artikel regeln die zahlreichen Angelegenheiten, in die die Föderierten Staaten nicht eingreifen dürfen (ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Föderation, §§ 71 und 73 B. A.), sowie die Angelegenheiten, in denen die Föderierten Staaten eingreifen dürfen[…] und die Föderierten Staaten nicht eingreifen dürfen.