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Der Landkreis Ostvorpommern ist Schulträger der Gymnasien, Beruflichen Schulen und Förderschulen des Landkreises. Die Schulträgerschaft umfasst insbesondere die Aufgaben, die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten, das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schulen zu stellen und den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken.