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Allgemeine Bedingungen
Die Angebotsabfrage und Zuschlagserteilung unterliegt keinem Vergabeverfahrensweg und wird damit nicht nach VOB oder VOL durchgeführt.
Die Interessenten oder Bieter haben keinen Rechtsanspruch auf die Annahme ihres Angebotes und damit auf Abschluss eines Kaufvertrages.
Eine erneute Verkaufsabsicht bleibt ausdrücklich vorbehalten. Aufwendungen der Interessenten oder Bieter werden nicht erstattet.
Die Bindefrist für die eingereichten Angebote beträgt vier Monate, beginnend ab Schlusstermin der Angebotsabgabe.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald zeigt folgendes Grundstück zum Verkauf an:
Gemarkung Pasewalk
Flur 34, Flurstück 10/1
Grundstücksgröße: 6.210 m²
Flur 34, Flurstück 11/7
Grundstücksgröße: 3.758 m²
Lage/Gebiet
Die beiden Flurstücke liegen direkt nebeneinander und bilden ein Grundstück:
Das Gebiet ist ein Mischgebiet am nördlichen Stadtrand von Pasewalk. Das Grundstück ist vollständig erschlossen. Der Gemeindewiesenweg als Erschließungsstraße ist asphaltiert und in der Straßenbaulast der Stadt.
Die Lage des Grundstückes ist nahezu Ost-West-Richtung, wobei das Hinterland Richtung West liegt. Das Gelände ist nach Westen leicht abschüssig. Das Grundstück liegt nicht in einem Sanierungsgebiet.
Das Flurstück 10/1 ist ca. 34 m breit, das Flurstück 11/7 ca. 22 m. Obwohl derzeit beide Flurstücke ein Grundstück bilden, ist auch ein Einzelverkauf möglich, da beide separat bebaubar sind.
Zustand
Das Grundstück ist freigelegt. Es ist mit einer Umzäunung aus Maschendraht (ca. 9 Jr. alt) versehen. Die Umzäunung ist 1,5 m hoch und die Zaunpfähle bestehen aus Stahl.
Das schwere Metalltor wäre dem Flurstück 10/1 zuzuordnen und befindet sich in einem guten Zustand. Das zweiflügelige Tor mit Pforte ist ca. 6 m breit.
Weiterhin befindet sich auf dem Flurstück 10/1 eine befestigte Hofauffahrt sowie ein Schmutzwasserhebewerk, das für die Schmutzentwässerung des Grundstückes erforderlich ist. Das Bauwerk wurde vor 9 Jahren errichtet.
Auf dem Grundstück befinden sich insgesamt 7 Straßenlaternen die mit O EUR bewertet sind. Sie werden aber auch nicht als notwendiger Abbruch gegengerechnet.
Für die beiden Flurstücke liegt die Qualität Bauland für eine Grundstückstiefe von 40 m², gerechnet von der Erschließungsstraße, vor. Der Bodenrichtwert für Bauland ist aktuell mit 25 EUR/m² ausgewiesen.
Der dahinterliegende Bereich ist künftig von der Bebauung baurechtlich ausgeschlossen. Die restliche Fläche ist als Gartenland oder Grünland nutzbar.
Verkehrswert
Flur 34, Flurstück 10/1 40.500,00 €
Flur 34, Flurstück 11/7 25.200,00 €
Gebot
Die Interessenten werden gebeten, entsprechend den vorgenannten Angaben ein Angebot zu unterbreiten.
Ansprechpartner: | Frau Zeisset |
Amt für Immobilienmanagement | |
SG Gebäudeverwaltung | |
Tel. 03971 84156 | |
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Elke Gleiche | |
Amt für Immobilienmanagement | |
amt. Amtsleiterin | |
Tel. 03973 255215 |
Angebote sind zu richten an: | Landkreis Vorpommern-Greifswald |
Amt für Immobilienmanagement | |
SG Gebäudeverwaltung | |
Demminer Straße 71-74 | |
17389 Anklam |